Der erste Eindruck zählt, sagt man. Wenn es darum geht, wer künftig als Mieter*in die eigenen vier Wände bewohnt, reicht der Sympathiefaktor allein schon lange nicht mehr aus. Im Monvest Magazin zeigen wir Ihnen, worauf es ankommt, damit es mit den künftigen Bewohner*innen auch wirklich klappt – inklusive Checkliste fürs Aufsetzen des Mietvertrags.
Zuschlag mit Handschlagqualität?
Wohnraum in München ist heiß begehrt, nicht umsonst kommen auf ein Mietobjekt schnell mal mehr als ein Dutzend Bewerbungen. Aber wer passt eigentlich am besten in meine Wohnung? Die Wohnungsgröße und Lage sind schon mal entscheidend, ob sich ein sympathisches Paar mit Kleinkind aus der Vorstadt, die junge Studentin vom Land (oft mit Hilfe der Eltern) oder vielleicht der dynamische Workaholic bei Ihnen bewirbt. Alles Ansichtssache, sagen die einen. Wir sagen, es gibt glasklare Kriterien, die bei der Suche helfen. So vermeidet man Frust – auf beiden Seiten.
Auswahlkriterien: Glasklare Verhältnisse schaffen.
Um bei der Mietersuche von Anfang an für Transparenz zu sorgen, ist die Mieterselbstauskunft ein unverzichtbares Werkzeug. Sie hilft Ihnen dabei, die wirtschaftliche und persönliche Situation der Interessenten vorab einzuschätzen – angefangen bei der Einkommenshöhe und der Dauer des Arbeitsverhältnisses bis hin zu Fragen nach Insolvenzverfahren oder der geplanten Anzahl der Bewohner. Auch persönliche Details, wie das Hobby des Trompetenspielens oder die Haltung eines Hundes, finden hier Platz, während ein Empfehlungsschreiben des Vorvermieters für einen zusätzlichen Vertrauensbonus sorgen kann. Obwohl die Auskunft rechtlich gesehen freiwillig ist, sollten Sie vorsichtig sein, wenn Interessenten sich gänzlich weigern, das Dokument auszufüllen; passende Vorlagen hierfür lassen sich leicht im Netz finden.
Neben der rein persönlichen Ebene spielen vor allem Identität und Liquidität eine entscheidende Rolle. Prüfen Sie neben einer Ausweiskopie kritisch die Einkommens- und Arbeitsverhältnisse: Befindet sich ein Bewerber beispielsweise noch in der Probezeit oder gar in einem gekündigten Verhältnis, stellt dies ein potenzielles finanzielles Risiko dar. Um sich zusätzlich abzusichern, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Kaution einheben: Vereinbaren Sie im Mietvertrag unbedingt eine Kaution (gesetzlich maximal drei Monatsmieten), um sich gegen Mietrückstände oder Schäden in der Wohnung abzusichern.
Persönliches Kennenlernen: Nutzen Sie den Besichtigungstermin für ein direktes Gespräch mit Ihren Favoriten. Oft ist das Bauchgefühl nach einem persönlichen Austausch der beste Ratgeber für die finale Entscheidung.


Alle Infos unter einem Dach: Das muss in den Mietvertrag
Die Entscheidung zwischen einem unbefristeten oder befristeten Mietverhältnis ist die Basis jedes Vertrages. Während die unbefristete Variante der Standard ist – mit Kündigungsfristen von drei Monaten für Mieter und bis zu neun Monaten für Vermieter –, sollte eine Befristung nur bei konkreten Gründen wie Eigenbedarf oder geplanten Sanierungen gewählt werden. Wichtig dabei ist, dass der Grund für die Befristung nachträglich nicht mehr geändert werden darf. Unabhängig vom Modell bleibt das Recht des Vermieters auf eine fristlose Kündigung bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen wie Mietrückständen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bestehen.
Für die rechtliche Gültigkeit müssen Name und Anschrift aller beteiligten Parteien vollständig angegeben werden. Das bedeutet, dass sowohl Vermieter als auch alle zukünftigen Mieter den Vertrag unterzeichnen müssen. Zwar sind minderjährige Kinder keine direkten Vertragspartner, ihre Anzahl sollte jedoch im Hinblick auf die spätere Nebenkostenabrechnung im Vertrag festgehalten werden.
Hinsichtlich Lage, Preis und Anpassungen ist Präzision gefragt: Dokumentieren Sie die genaue Position der Wohnung im Haus sowie die Nutzung von Kellern, Gärten, Garagen oder Gemeinschaftsflächen. Beim Mietzins sollten Sie folgende Punkte klar definieren:
Transparente Kostenaufstellung: Neben der Nettokaltmiete müssen Nebenkosten und Stellplatzmieten separat aufgeführt werden. Nutzen Sie hierfür am besten einen Verweis auf die Betriebskostenverordnung, um rechtssicher alle umlagefähigen Kosten abzurechnen.
Mietentwicklung & Absicherung: Halten Sie eventuelle Staffel- oder Indexmieten schriftlich fest. Vergessen Sie zudem nicht, die Art der Kaution – ob als Bankbürgschaft oder auf einem Kautionskonto – explizit im Vertrag zu benennen.








