Der Kaufprozess

Wie läuft ein typischer Kaufprozess bei Monvest ab?

In unserem Monvest Magazin erfahren Sie alles Schritt für Schritt.

An wen wende ich mich, wenn ich Interesse an einem Objekt habe?

Wenn Sie eine Anzeige oder Bauzaunwerbung gesehen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die dort angeführte Ansprechpartnerin bzw. den Ansprechpartner unseres Vertriebes. In allen anderen Fällen hilft Ihnen unser Office unter info@monvest.de oder +49 (0) 89-9974 083-50 gerne weiter.

Was muss ich für ein Erstgespräch vorbereiten?

Grundsätzlich müssen Sie nichts vorbereiten – es ist allerdings ratsam, sich vorab einige Gedanken zu machen. In welchem finanziellen Rahmen bewegen Sie sich? Wie steht Ihre Hausbank zu einer Finanzierung? Sagen Ihnen die Lage und Verkehrsanbindung des Objektes zu? In welchem Stock möchten Sie leben und wie viele Zimmer brauchen Sie? Je genauer Sie Ihre Wünsche kennen, desto besser können wir auf sie eingehen.

Wie vereinbare ich einen Besichtigungstermin?

Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail direkt an Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner unseres Vertriebes – Sie finden die Kontaktdaten in der Anzeige oder auf unserer Bauzaunwerbung.

Was tun, wenn das Objekt noch in Bau ist und es noch nichts zu sehen gibt?

Wir raten Ihnen, die Lage und das Grundstück dennoch zu besichtigen – so gewinnen Sie einen guten ersten Eindruck. Mit Verkaufsgrundrissen und Visualisierungen helfen wir Ihnen dann, sich ein Bild vom fertigen Ergebnis zu machen.

Welche Schritte vom Erstkontakt bis zur Schlüsselübergabe gibt es? Was muss ich dabei beachten?

In unserem Monvest Magazin erfahren Sie alles Schritt für Schritt.

Mit welchen Nebenkosten muss ich beim Immobilienkauf bei Monvest rechnen?

Bei uns fallen nur die gesetzlichen Gebühren an: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten.

Worauf muss ich beim Kaufvertrag besonders achten?

Die kurze Antwort ist: auf alles. Denn in diesem Vertrag werden alle Details zum Kauf Ihrer neuen Immobilie geregelt. Doch keine Sorge: Wir gehen alles Punkt für Punkt mit Ihnen durch und sind bei Fragen immer für Sie da.

Kann ich von einem Kaufvertrag zurücktreten?

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur bei Nichterfüllung einer der Parteien möglich. Sollten daraus Kosten entstehen, ist jene Partei zur Kostenübernahme verpflichtet, die den Rücktritt zu verantworten hat.

Welche Bedeutung hat die Reservierung einer Immobilie?

Damit haben Sie die Möglichkeit, eine Wohnung für sich zu fixieren und bis zum notariellen Termin zu reservieren. Eine Reservierung kann davor aber jederzeit wieder aufgelöst werden – eventuelle Anzahlungen bzw. Reservierungsgebühren werden in diesem Fall natürlich zurückerstattet.

Ausstattung & Sonderwünsche

Wie kann ich mir die Standardausstattung vorstellen?

Die Grundausstattung einer Wohnung kann sehr unterschiedlich sein. Sie finden sie aber in jedem Fall sehr detailliert in der jeweiligen Baubeschreibung.

Kann ich auch bauliche Änderungen vornehmen?

Auf die bauliche Gestaltung kann kein Einfluss mehr genommen werden. Sie ist Grundlage für die Baugenehmigung und damit auch für die Errichtung des Gebäudes – darum kann sie im Nachhinein nicht mehr verändert werden.

Wie läuft die Bemusterung der Standardausstattung ab?

Bei einem Bemusterungstermin legen Sie Ihre Standardausstattung gemeinsam mit Ihrer Kundenbetreuerin oder Ihrem Kundenbetreuer fest. Dabei können Sie preisneutral aus mehreren Varianten wählen – z.B. für Bodenbeläge, Wand- und Bodenfließen, Armaturen, usw. Abschließend erhalten Sie ein Protokoll über Ihre persönliche Standardausstattung.

Kann ich die Ausstattung abändern oder Sonderwünsche äußern?

Natürlich. Hier stehen Ihnen (fast) alle Möglichkeiten offen. Sie klären Ihre Sonderwünsche einfach mit der Kundenbetreuerin oder dem Kundenbetreuer Ihres Bauträgers. Daraufhin erhalten Sie ein Angebot, das nach Ihrer Freigabe umgesetzt wird.

Bis wann sind Sonderwünsche möglich?

Hier gilt: je früher im Bauprozess, desto besser. Wenn Sie kurz vor oder sogar erst nach der Finalisierung des Objektes kaufen, kann es vorkommen, dass Sonderwünsche nicht mehr berücksichtigt werden können.

Welche Kosten kommen bei Sonderwünschen auf mich zu?

Abseits von den Material- und Umsetzungskosten Ihres Wunsches, berechnen wir für die Organisation und Abwicklung 20 % des Angebotspreises.

Übergabe & Bezahlung

Wann bekomme ich die Schlüssel meiner neuen Wohnung?

Ihre Schlüssel erhalten Sie bei der Abnahme bzw. Übergabe der Wohnung. Bis zu diesem Zeitpunkt muss auch der gesamte Kaufpreis entrichtet worden sein.

Vom Kaufpreis abgesehen: Ab wann muss ich erste Zahlungen für das Objekt vornehmen?

Die Grunderwerbsteuer wird nach dem notariellen Termin fällig, die Grundsteuer im ersten vollen Jahr nach der Übernahme. Versicherungen und Betriebskosten werden monatlich über die Nebenkostenabrechnung mit Ihrer Hausverwaltung abgerechnet.

Wann werde ich Eigentümer*in meiner Wohnung?

Die kurze Antwort: in der Regel ca. drei Monate ab Übernahme der Wohnung. Die lange Antwort: Nachdem Sie Ihre Wohnung bezahlt und übernommen haben, informiert der Bauträger das zuständige Notariat, das daraufhin eine Meldung beim Grundbuchamt vornimmt. Dort werden dann eingetragene Vormerkungen gelöscht und die eigentliche Umschreibung findet statt. Dieser Prozess dauert in der Regel einige Monate.

Wann muss ich mein neues Eigentum bezahlen?

Dies ist in der Makler- und Bauträgerverordnung gesetzlich geregelt: Sie bezahlen Ihr neues Eigentum in max. sieben Raten an den Bauträger, wobei Zeitpunkt und Höhe der Raten vom Baufortschritt abhängig sind. Sie bezahlen immer erst nach der Fertigstellung eines definierten Teiles und müssen so nie in Vorleistung gehen. Das schützt Sie vor finanziellen Ausfällen, sollte sich die wirtschaftliche Lage des Bauträgers negativ entwickeln.

Wie läuft die Abnahme des Gemeinschaftseigentums meines neuen Objektes ab?

Sie werden zeitgerecht – ca. zwei bis vier Wochen vor dem Termin – von Ihrem Bauträger verständigt. Neben allen neuen Eigentümer*innen ist ebenfalls eine Sachverständige bzw. ein Sachverständiger anwesend. Gemeinsam begehen Sie alle allgemeinen Flächen und eventuelle Mängel werden in einem Protokoll festgehalten. Diese Mängel hat der Bauträger innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.

Wie lange dauert die Abnahme des Gemeinschaftseigentums?

Je nach Größe des Objektes müssen Sie mit drei bis sechs Stunden rechnen.

Muss ich als Eigentümer*in bei der Abnahme persönlich anwesend sein?

Wir raten Ihnen dazu. Falls Sie jedoch verhindert sind, können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens bitten, den Termin zu übernehmen. Wichtig: Bitte geben Sie dieser Person eine Handlungsvollmacht zum Termin mit, damit sie oder er das Mängel-Protokoll in Ihrem Namen unterzeichnen kann.

Wann findet die Abnahme des Sondereigentums statt?

In der Regel direkt nach der Abnahme des Gemeinschaftseigentums.

Wie läuft die Abnahme des Sondereigentums ab?

Sie als Eigentümer*in und eine Vertreterin oder ein Vertreter von Monvest begehen Ihre zukünftige Immobilie gemeinsam. Wir prüfen die Umsetzung Ihrer Wünsche und notieren – falls nötig – Mängel in einem Protokoll. Diese werden danach innerhalb einer angemessenen Frist behoben.

Wie lange dauert die Abnahme des Sondereigentums?

Bitte nehmen Sie sich dafür ca. ein bis zwei Stunden Zeit.