Der Kaufprozess
In unserem Monvest Magazin erfahren Sie alles Schritt für Schritt.
Wenn Sie eine Anzeige oder Bauzaunwerbung gesehen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die dort angeführte Ansprechpartnerin bzw. den Ansprechpartner unseres Vertriebes. In allen anderen Fällen hilft Ihnen unser Office unter info@monvest.de oder +49 (0) 89-9974 083-50 gerne weiter.
Grundsätzlich müssen Sie nichts vorbereiten – es ist allerdings ratsam, sich vorab einige Gedanken zu machen. In welchem finanziellen Rahmen bewegen Sie sich? Wie steht Ihre Hausbank zu einer Finanzierung? Sagen Ihnen die Lage und Verkehrsanbindung des Objektes zu? In welchem Stock möchten Sie leben und wie viele Zimmer brauchen Sie? Je genauer Sie Ihre Wünsche kennen, desto besser können wir auf sie eingehen.
Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail direkt an Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner unseres Vertriebes – Sie finden die Kontaktdaten in der Anzeige oder auf unserer Bauzaunwerbung.
Wir raten Ihnen, die Lage und das Grundstück dennoch zu besichtigen – so gewinnen Sie einen guten ersten Eindruck. Mit Verkaufsgrundrissen und Visualisierungen helfen wir Ihnen dann, sich ein Bild vom fertigen Ergebnis zu machen.
In unserem Monvest Magazin erfahren Sie alles Schritt für Schritt.
Bei uns fallen nur die gesetzlichen Gebühren an: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten.
Die kurze Antwort ist: auf alles. Denn in diesem Vertrag werden alle Details zum Kauf Ihrer neuen Immobilie geregelt. Doch keine Sorge: Wir gehen alles Punkt für Punkt mit Ihnen durch und sind bei Fragen immer für Sie da.
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur bei Nichterfüllung einer der Parteien möglich. Sollten daraus Kosten entstehen, ist jene Partei zur Kostenübernahme verpflichtet, die den Rücktritt zu verantworten hat.
Damit haben Sie die Möglichkeit, eine Wohnung für sich zu fixieren und bis zum notariellen Termin zu reservieren. Eine Reservierung kann davor aber jederzeit wieder aufgelöst werden – eventuelle Anzahlungen bzw. Reservierungsgebühren werden in diesem Fall natürlich zurückerstattet.
Ausstattung & Sonderwünsche
Die Grundausstattung einer Wohnung kann sehr unterschiedlich sein. Sie finden sie aber in jedem Fall sehr detailliert in der jeweiligen Baubeschreibung.
Auf die bauliche Gestaltung kann kein Einfluss mehr genommen werden. Sie ist Grundlage für die Baugenehmigung und damit auch für die Errichtung des Gebäudes – darum kann sie im Nachhinein nicht mehr verändert werden.
Bei einem Bemusterungstermin legen Sie Ihre Standardausstattung gemeinsam mit Ihrer Kundenbetreuerin oder Ihrem Kundenbetreuer fest. Dabei können Sie preisneutral aus mehreren Varianten wählen – z.B. für Bodenbeläge, Wand- und Bodenfließen, Armaturen, usw. Abschließend erhalten Sie ein Protokoll über Ihre persönliche Standardausstattung.
Natürlich. Hier stehen Ihnen (fast) alle Möglichkeiten offen. Sie klären Ihre Sonderwünsche einfach mit der Kundenbetreuerin oder dem Kundenbetreuer Ihres Bauträgers. Daraufhin erhalten Sie ein Angebot, das nach Ihrer Freigabe umgesetzt wird.
Hier gilt: je früher im Bauprozess, desto besser. Wenn Sie kurz vor oder sogar erst nach der Finalisierung des Objektes kaufen, kann es vorkommen, dass Sonderwünsche nicht mehr berücksichtigt werden können.
Abseits von den Material- und Umsetzungskosten Ihres Wunsches, berechnen wir für die Organisation und Abwicklung 20 % des Angebotspreises.
Übergabe & Bezahlung
Ihre Schlüssel erhalten Sie bei der Abnahme bzw. Übergabe der Wohnung. Bis zu diesem Zeitpunkt muss auch der gesamte Kaufpreis entrichtet worden sein.
Die Grunderwerbsteuer wird nach dem notariellen Termin fällig, die Grundsteuer im ersten vollen Jahr nach der Übernahme. Versicherungen und Betriebskosten werden monatlich über die Nebenkostenabrechnung mit Ihrer Hausverwaltung abgerechnet.
Die kurze Antwort: in der Regel ca. drei Monate ab Übernahme der Wohnung. Die lange Antwort: Nachdem Sie Ihre Wohnung bezahlt und übernommen haben, informiert der Bauträger das zuständige Notariat, das daraufhin eine Meldung beim Grundbuchamt vornimmt. Dort werden dann eingetragene Vormerkungen gelöscht und die eigentliche Umschreibung findet statt. Dieser Prozess dauert in der Regel einige Monate.
Dies ist in der Makler- und Bauträgerverordnung gesetzlich geregelt: Sie bezahlen Ihr neues Eigentum in max. sieben Raten an den Bauträger, wobei Zeitpunkt und Höhe der Raten vom Baufortschritt abhängig sind. Sie bezahlen immer erst nach der Fertigstellung eines definierten Teiles und müssen so nie in Vorleistung gehen. Das schützt Sie vor finanziellen Ausfällen, sollte sich die wirtschaftliche Lage des Bauträgers negativ entwickeln.
Sie werden zeitgerecht – ca. zwei bis vier Wochen vor dem Termin – von Ihrem Bauträger verständigt. Neben allen neuen Eigentümer*innen ist ebenfalls eine Sachverständige bzw. ein Sachverständiger anwesend. Gemeinsam begehen Sie alle allgemeinen Flächen und eventuelle Mängel werden in einem Protokoll festgehalten. Diese Mängel hat der Bauträger innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
Je nach Größe des Objektes müssen Sie mit drei bis sechs Stunden rechnen.
Wir raten Ihnen dazu. Falls Sie jedoch verhindert sind, können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens bitten, den Termin zu übernehmen. Wichtig: Bitte geben Sie dieser Person eine Handlungsvollmacht zum Termin mit, damit sie oder er das Mängel-Protokoll in Ihrem Namen unterzeichnen kann.
In der Regel direkt nach der Abnahme des Gemeinschaftseigentums.
Sie als Eigentümer*in und eine Vertreterin oder ein Vertreter von Monvest begehen Ihre zukünftige Immobilie gemeinsam. Wir prüfen die Umsetzung Ihrer Wünsche und notieren – falls nötig – Mängel in einem Protokoll. Diese werden danach innerhalb einer angemessenen Frist behoben.
Bitte nehmen Sie sich dafür ca. ein bis zwei Stunden Zeit.