Grundsätzliches zur Rolle des Notars

Der Notar ist eine neutrale Instanz und sorgt dafür, dass der Kaufvertrag rechtlich korrekt und fair gestaltet ist. Er erklärt den Vertragsinhalt, klärt über rechtliche Folgen auf und veranlasst alle notwendigen Eintragungen im Grundbuch. Damit er diese Aufgaben erfüllen kann, muss er vorab alle relevanten Informationen zur Immobilie, zu den Beteiligten und zu möglichen Belastungen kennen.

Unterlagen, die Käufer bereitstellen müssen

  1. Personalausweis oder Reisepass

    • Zur Identitätsfeststellung

    • Muss beim Notartermin im Original vorliegen

  2. Finanzierungsbestätigung (optional, aber empfehlenswert)

    • Nachweis, dass die Finanzierung gesichert ist

    • Kann Verzögerungen zwischen Vertragsunterzeichnung und Kaufpreiszahlung vermeiden

  3. Kontaktdaten und steuerliche Angaben

    • Vollständige Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort

    • Steuer-ID für die Grunderwerbsteuer-Meldung

  4. Vollmachten (falls nicht persönlich anwesend)

    • Schriftliche und notariell beglaubigte Vollmacht, wenn Sie sich vertreten lassen

Unterlagen, die der Verkäufer bereitstellen muss

  1. Aktueller Grundbuchauszug

    • Gibt Auskunft über Eigentümer, Grundschulden, Wegerechte oder Belastungen

    • Darf nicht älter als wenige Wochen sein

  2. Teilungserklärung und Aufteilungsplan

    • Regelt die Aufteilung in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

    • Enthält auch die Miteigentumsanteile

  3. Wirtschaftsplan

    • Zeigt die finanzielle Lage der Eigentümergemeinschaft

  4. Energieausweis

    • Pflichtdokument laut Energieeinsparverordnung

Unterlagen, die der Notar selbst beschafft

Der Notar beschafft bestimmte Unterlagen selbst direkt bei den zuständigen Behörden oder Ämtern. Dazu gehören das Lastenverzeichnis, die Abfrage beim Grundbuchamt sowie gegebenenfalls Genehmigungen bei bestehenden Vorkaufsrechten, beispielsweise durch die Gemeinde.

Diese Aufgaben übernimmt der Notar automatisch nach Auftragserteilung.

Besonderheiten bei bestehenden Grundschulden

Falls auf der Wohnung noch eine Grundschuld lastet, veranlasst der Notar entweder die Löschung oder regelt eine Übernahme. Dafür werden die Löschungsbewilligung der Bank sowie die entsprechenden Unterlagen zur Grundschuld benötigt.

Diese Dokumente müssen rechtzeitig vorliegen, damit der Kaufpreis fristgerecht ausgezahlt werden kann.

Tipps für eine reibungslose Vorbereitung

  1. Frühzeitig Unterlagen anfordern – Besonders Teilungserklärung und Grundbuchauszug.

  2. Kopien für sich selbst anfertigen – So haben Sie alle Dokumente jederzeit griffbereit.

  3. Offene Fragen klären – Etwa zu Sondernutzungsrechten oder bestehenden Mietverhältnissen.

  4. Finanzierungsunterlagen parallel vorbereiten – Damit Kaufvertrag und Kaufpreiszahlung nahtlos erfolgen können.

Häufige Fehler vermeiden

  • Unvollständige Unterlagen: Verzögern den Notartermin und können sogar den Kauf gefährden.

  • Nicht geprüfte Teilungserklärung: Kann zu Überraschungen bei der Nutzung der Wohnung führen.

  • Keine Klärung von Sonderrechten: Etwa Stellplätze oder Kellerräume.

Checkliste für den Käufer

  • Keine Maklercourtage

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Finanzierungsbestätigung

  • Steuer-ID und Kontaktdaten

  • Vollmacht (falls notwendig)

Fazit

Für den Notar beim Wohnungskauf sind zahlreiche Unterlagen erforderlich – sowohl von Käufer als auch Verkäufer. Wer frühzeitig alle Dokumente zusammenträgt, beschleunigt den Prozess und verhindert Verzögerungen. Ein gut vorbereiteter Notartermin sorgt dafür, dass der Kaufvertrag zügig beurkundet und die Eigentumsübertragung reibungslos abgewickelt werden kann.

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