1. Die Sozialamt-Regel: Vermögensprüfung und Verwertung

Das Sozialamt prüft als letzte Instanz das gesamte Vermögen des Pflegebedürftigen, bevor es Leistungen der Hilfe zur Pflege übernimmt. Hierbei gilt ein Schonvermögen von derzeit etwa 10.000 Euro für eine Einzelperson; alle Mittel darüber hinaus müssen vorrangig für die Pflegekosten eingesetzt werden. Grundsätzlich gilt eine Eigentumswohnung dabei als verwertbares Vermögen, was bedeutet, dass das Amt den Verkauf oder eine Beleihung verlangen kann.

Es existieren jedoch bedeutende Ausnahmen: Die Immobilie bleibt als geschütztes Schonvermögen erhalten, solange der Ehepartner oder ein minderjähriges Kind darin wohnen bleibt. In diesen Fällen kann das Sozialamt den Verkauf in der Regel nicht erzwingen, um den Wohnraum der Angehörigen zu sichern. Zudem greifen Härtefallregelungen, falls eine Veräußerung für die Betroffenen eine unzumutbare Belastung darstellen würde.

2. Option 1: Die Immobilie vermieten

Eine Möglichkeit ist, die Wohnung zu vermieten. Die Mieteinnahmen können dann zur Deckung der Pflegekosten beitragen.

  • Vorteile: Die Immobilie bleibt im Besitz, und es entstehen Mieteinnahmen, die die finanziellen Belastungen mindern. Nach dem Tod des Eigentümers kann die Immobilie an die Erben übergehen, und es wurde kein Notverkauf vorgenommen.

  • Nachteile: Die Verwaltung der Immobilie kann aufwendig sein, insbesondere wenn der Eigentümer nicht mehr handlungsfähig ist. Es können Leerstände oder Mietausfälle auftreten. Wenn die Mieteinnahmen die Pflegelücke nicht vollständig schließen, muss das Sozialamt weiterhin einspringen und kann die Verwertung verlangen.

3. Option 2: Die Immobilie verkaufen

Der Verkauf der Immobilie ist der häufigste Weg, um die Pflegekosten zu decken. Der Erlös aus dem Verkauf fließt auf das Konto des Pflegebedürftigen und wird zur Begleichung der Heimkosten verwendet. 

  • Vorteile: Mit einem Schlag steht viel Kapital zur Verfügung, das die Pflegekosten für viele Jahre abdeckt. Die Immobilie verursacht keine laufenden Kosten mehr (z. B. Hausgeld, Reparaturen).

  • Nachteile: Die Immobilie geht aus dem Familienbesitz verloren. Es ist ein emotionaler Schritt, der oft von den Angehörigen getragen werden muss. Ein schneller Verkauf kann zu einem geringeren Preis führen als bei einem normalen Verkaufsprozess.

4. Option 3: Verwertung durch Beleihung

Statt des Verkaufs kann die Immobilie auch beliehen werden, beispielsweise durch eine Hypothek oder einen sogenannten „Umkehrkredit“ (Reverse Mortgage), der speziell für Senioren angeboten wird.

  • Vorteile: Der Eigentümer bleibt im Grundbuch eingetragen. Es wird Kapital freigesetzt, das für die Pflegekosten genutzt werden kann.

  • Nachteile: Es fallen Zinsen an, die die Schuldenlast erhöhen. Bei einem Umkehrkredit wird die Immobilie am Ende verkauft oder die Schulden von den Erben beglichen, was das Erbe schmälert.

5. Die Rolle der Angehörigen

Angehörige spielen eine zentrale Rolle, da das Sozialamt bei einer geforderten Immobilienverwertung prüft, ob Kinder mit hohem Einkommen zum Elternunterhalt herangezogen werden können. Um hierbei die Kontrolle zu behalten, sollten Sie frühzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen, damit eine Vertrauensperson Entscheidungen über die Immobilie treffen kann und kein gerichtlicher Betreuer bestellt werden muss. Ergänzend ist die Prüfung einer privaten Pflegezusatzversicherung ratsam, um finanzielle Lücken zu schließen.

Ein oft genutztes Mittel ist die Immobilienübertragung zu Lebzeiten, wobei jedoch die Zehn-Jahres-Frist des Sozialamts beachtet werden muss. Innerhalb dieses Zeitraums kann eine Schenkung als verwertbares Vermögen zurückgefordert werden; erst danach bleibt sie unberücksichtigt. In einem solchen Schenkungsvertrag kann zudem eine Rückübertragungsklausel sinnvoll sein, um das Eigentum abzusichern, falls der Beschenkte unerwartet vor dem Schenker versterben sollte.

Fazit:

Die Eigentumswohnung ist ein wichtiger Vermögenswert, der im Pflegefall zur Finanzierung der Kosten herangezogen wird. Der Verkauf ist die häufigste Lösung, aber Vermietung oder Beleihung können Alternativen sein. Es ist von entscheidender Bedeutung, frühzeitig Vorsorge zu treffen, indem man eine Vorsorgevollmacht erteilt und die finanzielle Situation klärt. So können Sie sicherstellen, dass die Immobilie im Sinne Ihrer Wünsche behandelt wird und Ihre Angehörigen in einer ohnehin schon schwierigen Situation entlastet werden.

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