Baubeschreibung, Teilungserklärung, Finanzierung, Notardatenblatt oder Kaufvertrag: Am Anfang eines Immobilienkaufs stehen viele Fragezeichen. Im Monvest Magazin beschreiben wir die wichtigsten Steps von der Suche bis zur Schlüsselübergabe und erklären, was es alles zu beachten gibt.

Start frei für bleibende Werte

Die einen sind auf der Suche nach dem individuellen Heimathafen, andere sichern sich durch den Kauf eines Anlageobjekts eine verlässliche Renditequelle. Beide haben eines gemeinsam: Die Investition in eine Immobilie – insbesondere im Großraum München – ist eine Sparform, die sich auszahlt. Gerade in Zeiten wie diesen ein unglaublich beruhigendes Gefühl, oder? Beruhigend ist auch zu wissen, was auf einen zukommt. Deshalb haben wir die wichtigsten Schritte übersichtlich zusammengefasst. Damit Sie auf dem Weg zum Wohnungseigentum ganz genau wissen, worauf Sie achten müssen. 

Step-by-Step-Anleitung

01: Vom Suchen & Finden

Sie scrollen gerne durch Immo-Anzeigen im Netz? Je nach Stadtteil, Lage, Größe und Budget werden Sie relativ schnell mit Ergebnissen überschwemmt. Ein erstes Exposé mit allgemeinen Informationen und Beispielgrundrissen steht in vielen Fällen zum Download bereit und kann schon mal eine gute Orientierung bieten. Suchmaschinen können viel, ein persönliches Gespräch noch viel mehr. Sie haben ein interessantes Bauvorhaben oder ein Projekt bei uns gefunden? Wir bei Monvest unterstützen Sie auf Ihrer Suche nach Ihrer Traumwohnung und nehmen uns die Zeit, Ihr passendes Wunschobjekt gemeinsam zu finden. Je nach Baufortschritt unserer Projekte besteht ggf. bereits die Möglichkeit einer Besichtigung vor Ort.

02: Finanz? Check.

Während Ihrer Suche sollten Sie bereits Kontakt mit Ihrer Hausbank oder Ihrem Finanzierungsberater aufnehmen. Was wirklich machbar ist, lässt sich oft erst durch ein klärendes Gespräch herausfinden. Ein theoretischer Finanzierungsrahmen gibt Aufschluss darüber, in welcher Höhe der Kaufpreis für Ihre Immobilie liegen sollte. Gerne unterstützen wir Ihre Finanzierungspartner mit detaillierten Informationen.

03: Ein Plan zum Träumen

Sobald die Finanzierung geklärt ist, können Sie sich mit der Ausführung und der Ausstattung Ihrer Wunschwohnung befassen. Monvest versorgt Sie mit der detaillierten Baubeschreibung und allen Infos zur standardmäßigen Ausstattung, den Lage-, Aufteilungs- und Sondernutzungsplänen sowie der Teilungserklärung*. Letztere regelt die Rechte und Pflichten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft und informiert über die jeweiligen Kosten nach Miteigentumsanteil.

04: Mit Brief & Siegel

Vertrauen ist gut, bindende Verträge schaffen Sicherheit – auf beiden Seiten. Die Basis des Kaufvertrags bildet das so genannte Notardatenblatt* mit allen wichtigen Angaben zum/zur Käufer*in und dem Kaufgegenstand. Und eben daraus entsteht der personalisierte Kaufvertrag, der direkt vom Notar an Sie übermittelt wird. Sobald Sie den Kaufvertrag erhalten haben, beginnt die gesetzlich vorgeschriebene 14-Tage-Frist, die Sie mindestens in Anspruch nehmen müssen, um in Ruhe den Kaufvertrag durchzulesen und Ihre Daten auf Richtigkeit zu prüfen, bevor es zur Vertragsunterzeichnung kommen kann. Neben dem Notar ist auch das Monvest-Vertriebsteam zur Stelle, falls noch Fragen auftauchen. Wenn alles klar ist, steht der notariellen Beurkundung nichts mehr im Wege: Gemeinsam besiegeln die beiden Parteien – also der/die Käufer*in und Monvest – direkt beim Notar den Kaufvertrag.   

05: Von Ämtern und Anzahlungen

Einige Tage nach der Beurkundung erhalten Sie vom Finanzamt die Rechnung über die Grunderwerbsteuer, die in Bayern 3,5% des Kaufpreises entspricht. Auch wenn mit der Vertragsunterzeichnung ein großer Schritt getan ist: Als zukünftige*r Eigentümer*in gelten Sie erst, wenn Sie beim jeweiligen Grundbuchamt vorgemerkt sind. Dies geschieht mit der Auflassungsvormerkung*, die der Notar nach dem Beurkundungstermin an das jeweilige Grundbuchamt verschickt. Sobald diese eingetragen ist (was mehrere Wochen dauern kann), erhalten Sie eine Fälligkeitsmitteilung des Notars, in der Sie erfahren, wann und wie der vereinbarte Kaufpreis zu zahlen ist. Dies wird im Zahlungsplan der sogenannten Makler- und Bauträgerverordnung* (MaBV) geregelt. Zu bestimmten Meilensteinen während des Bauzeitraums stellt Monvest schrittweise Rechnungen – die letzte Rate ist direkt vor der Übergabe fällig. Nicht wundern: Für die tatsächliche Eigentumsschreibung, also den Grundbucheintrag, lassen sich die Ämter durchaus einige Monate nach der Schlüsselübergabe Zeit.

06: Willkommen bei Monvest…

Da, wo sich andere zurückziehen, setzen wir in Sachen Service noch eins drauf. Deshalb bekommen mit der Vertragsunterzeichnung bei Monvest auch Ihre Ansprechpartner Zuwachs: Nun stehen die jeweiligen Projektleiter*innen und Kundenbetreuer*innen in den Startlöchern. Sie unterstützen bei baulichen Fragen und sorgen für eine reibungslose Kommunikation. Waschmaschinenanschluss versetzen? Bad umplanen? Steckdose verschieben? Gemeinsam schauen wir, was möglich ist und Sinn macht. Im Rahmen der Bemusterung* tauchen oft Sonderwünsche* auf, die über die Standardausstattung hinausgehen. Gerne holen wir Infos zu Alternativen ein, erstellen Ihnen ein Angebot und koordinieren die Abwicklung. Ganz unkompliziert und einfach. Schließlich soll der individuelle Wohntraum voll und ganz nach Ihren Wünschen realisiert werden.

07: …Hallo, neues Zuhause!

Mit der Fertigstellung des Objekts geht’s in die Zielgerade. Nachdem Monvest sich um die Wahl einer professionellen Hausverwaltung kümmert, wird das Gemeinschaftseigentum* abgenommen. Soll heißen: Das gesamte Haus wird besichtigt und eventuelle Mängel werden dokumentiert. Im Anschluss unterzeichnen alle Eigentümer*innen das Abnahmeprotokoll. Natürlich gilt das auch für Ihr persönliches Wohnungseigentum: Bei der Wohnungsübergabe wird gemeinsam mit der Projektleitung ein Protokoll erstellt. Und mit Ihrer Unterschrift halten Sie nicht nur den Schlüssel zu Ihrer Wohnung in Händen, sondern auch den zu Ihrer Zukunft in den eigenen vier Wänden ­– oder der Ihrer zukünftigen Mieter.

Monvest macht’s einfach:

Fachbegriffe verständlich erklärt.

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Abnahme Gemeinschaftseigentum:

Von der Tiefgarage über den Heizraum bis zum Treppenhaus wird bei der Abnahme der Gemeinschaftsbereiche alles kontrolliert: Eigentümer*innen, Hausverwaltung und das Monvest-Team dokumentieren gemeinsam eventuelle Mängel. Danach unterzeichnen alle Eigentümer*innen das Protokoll. Im Laufe der ersten fünf Jahre haftet Monvest im Rahmen der Gewährleistung für etwaige Mängel. Sollte ein solcher Fall auftreten, ist die Hausverwaltung Ihr erster Ansprechpartner.

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Abnahme Sondereigentum:

Zählerstand, vereinbarte Ausstattung oder Mängel: Bei der Abnahme des Sondereigentums kontrollieren Projektleitung und Käufer*in die Wohnung. Erst nach der Unterschrift des Abnahmeprotokolls wird der Schlüssel übergeben und der/die Käufer*in zum/zur Eigentümer*in.

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Auflassungsvormerkung

Mit der Auflassungsvormerkung im Grundbuch wird dem/der Immobilienkäufer*in der rechtliche Anspruch auf den Übergang des Eigentums von Monvest auf den/die Käufer*in zugesichert. Zum Schutz des Käufers wird so z.B. auch verhindert, dass eine Immobilie mehrfach verkauft werden kann.

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Bemusterung und Sonderwünsche:

Bei der Bemusterung können Sie unter verschiedenen vorgegebenen Varianten innerhalb der Standardausstattung auswählen: Sollen es z.B. die grauen oder weiße Fliesen sein? Geöltes oder gebürstetes Eichenparkett? Wenn diese Auswahl an Fliesen, Sanitärgegenständen, Türen, Parkettboden & Co. nicht gefällt, kümmern wir uns gern um die Koordination der Sonderwünsche.

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MaBV

Die Makler- und Bauträgerverordnung legt die Zahlungsmodalitäten für den/die Käufer*in einer Immobilie fest. Sind alle Voraussetzungen dafür erfüllt, dass der Bauträger Geld des/der Käufer*in entgegennehmen kann (u.a. rechtswirksamer Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung, etc.), kann der Bauträger die gesamte Kaufsumme in bis zu sieben Teilrechnungen verlangen, die sich in ihrer Höhe nach dem Baufortschritt richten (z.B. Abschluss der Erdarbeiten, Fertigstellung des Rohbaus, Herstellung der Dachflächen usw.).

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Miteigentumsanteil (MEA):

Wie viel Anteil haben die jeweiligen Käufer*innen in der Wohnungseigentümergemeinschaft eigentlich? Das kommt darauf an, wie groß die Wohnung ist. Zuerst wird das gesamte Gebäude in Tausendstel eingeteilt. Abhängig von der Wohnungsgröße wird so der Miteigentumsanteil errechnet. Je größer die Wohnung, desto größer der Anteil. Je nach Wohnungsgröße hat man mehr oder weniger Stimmrechte, wenn es z.B. um zukünftige Renovierungen der Gemeinschaftsflächen geht. Diese beinhalten z.B. Treppenhaus, Keller, Tiefgarage, allgemeine Grünflächen usw..

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Notardatenblatt:

Hier werden alle Infos über den/die Käufer*in (vollständiger Name & Anschrift inklusive Steuernummer) und die Anzahl der Käufer (z.B. Kauf der Wohnung mit Ehepartner*in) erfasst. Das Notardatenblatt ist die Basis für den Kaufvertrag.

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Teilungserklärung:

Dort wird erfasst, wie viele Wohnungen errichtet werden. Auch Infos zu Miteigentumsanteilen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft sind dort angeführt. Diese wirken sich direkt auf Stimmrechte aus, aber auch auf den jeweiligen Kostenanteil der Eigentümer*innen. Ebenso wird in der Teilungserklärung festgehalten, wer welche Rechte und Pflichten hat.

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Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG):

In der Wohnungseigentümergemeinschaft sind alle Eigentümer*innen des Hauses vertreten. Ihre Nachbar*innen und Sie entscheiden gemeinsam, was in Zukunft im Haus passieren soll.

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